Schützenklause

Unser Festraum ist nicht nur unsere Schießstätte, es besteht außerdem die Möglichkeit die Schützenklause für Feste und Veranstaltungen als Partyraum zu mieten und nach eigenem Geschmack zu dekorieren.

Die Schützenklause wurde von 2015-16 komplett saniert und bietet somit eine Moderne und ansprechende Atmosphäre ideal für Familienfeste oder als Partylocation. Gastraum und Schießraum sind durch eine Falttür getrennt und können gemeinsam angemietet werden. Auf diese Weise ist es möglich auch größere Familienfeste in unseren Räumlichkeiten zu feiern und unsere Vereinsräume in einen Festsaal zu verwandeln.

Wenn Sie Interesse an der Anmietung unserer Räume haben, wenden Sie sich bitte an:

Claus Fröhlich ( Vorsitzender ) Tel.: 0171-1720536
oder Sven Hardel ( Kassenwart ) Tel.: 015129175178

Oder per E-Mail an: kontakt@schuetzen-wettendorf.de

Mietbedingungen und Preise finden sie hier:

Schützenklause komplett inkl. Küche, Geschirr, Besteck, Kochgeräte, etc. 175,-€

Schützenklause Gastroraum inkl. Küche, Geschirr, Kochgeräte etc. 130,-€

Schützenklause komplett inkl. Küche, Geschirr, Besteck, Kochgeräte, etc. inkl Aussenanlage 200,-€

Zuzüglich einmalige Strom.- und Wasserkostenpauschale 10,-€

Die Räume sind in ordnungsgemässem Zustand abzugeben, d.h. geputzt und aufgeräumt. Sofern dies nicht zu-trifft, muss der Mieter für den zusätzlichen Aufwand aufkommen; Stundenansatz 20.- € , Abfall, 110 Liter Säcke für 15.- € wenn nicht selber entsorgt wird.
– Für Schäden an den benutzten Räumlichkeiten, Mobiliar und Einrichtungen, sowie für fehlendes und defektes Inventar haftet der Mieter vollumfänglich.
– Der Mieter ist für die Einhaltung der zusätzlichen Vereinbarungen besorgt und gibt sie den Mitbenutzern in angemessener Weise bekannt.
– Es wird bei Vertragsabschluss eine Kaution von 50 € hinterlegt. Bei Absagen nach Vertragsabschluss wird die Kaution vom Vermieter einbehalten.

Geschirr.- und Handtücher sind vorhanden und werden vom Mieter gereinigt und sind bei der Schlüsselübergabe zurückzugeben.
– Es können nur Fässer bis zu einer Größe von 30 L angeschlossen werden.
– Mitgebrachte Grills dürfen nur im Freien aufgestellt und verwendet werden.
– Die Einrichtungen und das Mobiliar dürfen nicht im Freien benutzt werden.
– Das zur Verfügung gestellte Geschirr ist sauber gereinigt zurückzugeben.
– Das Reinigungsmaterial wird zur Verfügung gestellt. Alle Böden sind nach jeder Benutzung zu wischen und feucht aufzunehmen. Das Putzmaterial ist sauber und sorgfältig zu versorgen.
– Mitgebrachte Lebensmittel, auch ungekochte, müssen wieder mitgenommen werden.
– Defektes und fehlendes Material, Schäden und Mängel, im und um das Haus sind dem Vermieter bei der Übergabe zu melden. Die dadurch anfallenden Kosten werden Ihnen se-parat in Rechnung gestellt.
– Bilder und Gegenstände müssen bei Übergabe wieder unversehrt am selben Ort sein.
– An Wänden und Decken dürfen keine Nägel, Schrauben, Bostichklammern etc. als Befestigungen verwendet werden. Auch ist das Beschriften und Bemalen untersagt.
– Die offiziellen Parkplätze befinden sich vor dem Schützenhaus, einseitig am Straßenrand. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen hinterm Schützenhaus.
– Ab 24:00 Uhr ist darauf zu achten, dass außerhalb des Hauses kein Lärm verursacht wird. (Nachtruhe). Zudem ist der Lärmpegel im Haus so einzuschränken, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
– Schlüssel sind nach Absprache mit dem Hauswart / der Hauswartin entgegenzunehmen und zurückzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels haftet die Person für alle entstehenden Kosten, der die Schlüssel ausgehändigt wurden.
– Für Unfälle, Schäden und Diebstähle auf dem gesamten Areal, von denen Benutzergruppen betroffen sind, lehnt der Schützenverein Wettendorf jede Haftung ab.